Arzt Ruf 19 257

Der ärztliche Hausbesuchsdienst für Privatpatienten und Selbstzahler. Der Arzt Ruf 19 257 organisiert und vermittelt Hausbesuche durch qualifizierte Fachärzte.

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Ablauf

Der Arzt Ruf 19 257 betreibt eine eigene Notrufzentrale. Unser freundliches und kompetentes Team nimmt gerne Ihren Anruf entgegen.

Ihre Beschwerden sowie persönliche Daten, wie Telefonnummer und Adresse, werden notiert und an den Bereitschaftsarzt zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Behandlung weiter gegeben. Nur zu diesem Zweck werden Ihre Daten bei uns gespeichert. Sie können jederzeit dieser Speicherung widersprechen oder uns bitten, diese Daten zu löschen.

Der Bereitschaftsarzt in Ihrer Region setzt sich unmittelbar im Anschluß an Ihre Anforderung mit Ihnen telefonisch in Verbindung. Er kommt diskret, ohne Blaulicht und wird in der Regel zum vereinbarten Termin bei Ihnen eintreffen.

Sollten im Anschluß an die Behandlung weitere diagnostische oddr therapeutische Maßnahmen erforderlich sein, wird der Arzt dies mit Ihnen besprechen und in dringenden Fällen für Sie organisieren.
Durch die Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem behandelnden Arzt zustande.

Die Ärzte

Der Arzt Ruf 19 257 verfügt über ein großes Netzwerk an Bereitschaftsärzten, die in der Regel Fachärzte sind und über eine langjährige, klinische Berufserfahrung verfügen. Alle Ärzte dieses Netzwerks sind bei ihrer regionalen Ärztekammer gemeldet und unterliegen somit auch deren Kontrolle. Daraus ergibt sich eine kontinuierliche Weiterbildungspflicht, die ebenfalls durch die Ärztekammern kontrolliert wird.

Die Bereitschaftsärzte werden von uns vermittelt. Sie sind nicht bei uns angestellt.

Untersuchung, Diagnose und Therapieentscheidung liegen alleine in der Hand des Bereitschaftsarztes.

Über eine internes Qualitätsmanagement werden kontinuierlich Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen überprüft und modernsten Erkenntnissen angepaßt.

Die Rechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Bereitschaftsarzt, der entweder selbst abrechnet oder eine Privatärztliche Verrechnungsstelle damit beauftragen wird. Die transparente und detaillierte Rechnungsstellung erfolgt nach den Regelsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnung wird Ihnen einige Tage nach der Behandlung per Post zugestellt.

Die Privaten Versicherungsgesellschaften wie auch die Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel vollständig, so daß im Normalfall keine weiteren Kosten für Sie anfallen.