Sie sind:
Privatpatient / Beihilfepatient
Die privaten Versicherungsgesellschaften wie auch die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die, durch den Hausbesuch anfallenden, Behandlungskosten in vollem Umfang.
Selbstzahler
Sie erhalten eine detaillierte Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können diese entweder bar oder - in Absprache mit dem Arzt - per Banküberweisung begleichen.




